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Batterieverordnung (BattV) und Elektronikgerätegesetz(ElektroG)

Als Händler von Batterien, Akkumulatoren oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten sind wir gemäß der Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien und Akkumulatoren nach Gebrauch, so wie es vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, im Handel oder in den kommunalen Sammelstellen unentgeltlich zurückgeben oder auch per Post ausreichend frankiert, an unsere Adresse zurücksenden:

Pb = Batterie/Akku enthält Blei
Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium
Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber

Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Registrierung

Jeder Hersteller, der in Deutschland nach dem 23.11.2005 Elektro- und Elektronikgeräte (erstmals) in Verkehr bringen will, muss sich bei der EAR registrieren, sofern die Produkte in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) fällt. Hersteller, die nach diesem Tag nicht registriert sind, dürfen keine Produkte mehr in den Verkehr bringen, bei Zuwiderhandlung macht sicht der Hersteller strafbar.

GPS-Artikel Füten, hat sich im Rahmen des ElektroG registriert. Wir unterstützten damit die Bemühungen der Europäischen Union zur Verringerung des Elektroschrotts und sorgen für die Verwertung und fachgerechte Entsorgung der Altgeräte. Für die Konsumenten vereinfacht sich somit die Rückgabe der Geräte.


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